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Seit dem 30. April 2026 gelten die Änderungen der Verordnung über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in der Republik Kroatien (NN 43/2026), die für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer eine Reihe konkreter Pflichten mit sich bringen: eine obligatorische ärztliche Untersuchung und das Formular 18a für Arbeitnehmer aus dem Visaregime, ein notariell beglaubigter (solemnisierter) Schuldschein für jeden ausländischen Arbeitnehmer, höchstens 8 Personen pro Wohnung, die von 6 auf 9 Monate verlängerte Saisongenehmigung sowie zwei neue Genehmigungskategorien — für öffentliche Aufträge und die Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude. Wenn Ihr Unternehmen Drittstaatsangehörige beschäftigt oder dies plant, erfordern diese Änderungen eine schnelle Anpassung der Geschäftsprozesse.
Die Änderungen wurden im Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 43/2026 am 22. April 2026 veröffentlicht und traten am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft — am 30. April 2026. Nachfolgend geben wir einen Überblick über alle wichtigsten Neuerungen, die konkreten Pflichten der Arbeitgeber und die Schritte, die Sie sofort unternehmen sollten, zusammengestellt aus der Praxis der Anwaltskanzlei Toni Primorac, die seit Jahren Arbeitgeber in Verfahren zur Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, in Inspektionsverfahren und in Streitigkeiten im Zusammenhang mit ausländischen Arbeitnehmern in Kroatien vertritt.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen der Verordnung NN 43/2026
Was sich ab dem 30. April 2026 ändert:
- Formular 18a — obligatorische Bescheinigung über den Gesundheitszustand und Impfstatus für das Visaregime (Art. 8)
- Notariell beglaubigter Schuldschein für jeden ausländischen Arbeitnehmer gemäß Art. 95 Abs. 3 des Gesetzes (neuer Art. 32a)
- Höchstens 8 Personen pro Wohnung; 14 m² für die erste Person + 6 m² für jede weitere; schriftliche Zustimmung der Miteigentümer in Gebäuden mit 4+ Wohnungen
- Saisongenehmigung von 6 auf 9 Monate verlängert pro Jahr (Art. 51)
- Arbeitsmarkttest entfällt nur noch bei demselben Arbeitgeber, demselben Arbeitnehmer und demselben Beruf (Art. 33)
- Neue Genehmigung — öffentliche Aufträge (Art. 41a) für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber außerhalb des EWR entsandt werden
- Neue Genehmigung — Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude (Art. 41b) für die Stadt Zagreb und 9 Gespanschaften + EU-energetische Sanierung
- Blaue Karte EU — Terminologie, langfristige Mobilität ohne 18 Monate, autonomer Aufenthalt des Familienangehörigen
- Langfristiger Aufenthalt — erweiterte Liste der Nachweise; „langfristiger Wohnsitz“ → „langfristiger Aufenthalt“
- Miete max. 30 % des Nettolohns — und darf nicht automatisch vom Lohn einbehalten werden
ÜBERGANGSREGELUNG: Auf Drittstaatsangehörige, die am 30.04.2026 bereits einen nach der alten Verordnung angemeldeten Wohnsitz haben, werden die neuen Unterkunftsbedingungen ein Jahr lang nicht angewendet — unter der Bedingung, dass sie weiterhin an derselben Adresse wohnen. Dieselbe Jahresfrist gilt auch bei der Wohnsitzanmeldung aufgrund einer verlängerten Genehmigung sowie in Verfahren nach Art. 97 des Ausländergesetzes. Die Unterbringung von Saisonarbeitern in Campingplätzen (Art. 47 Abs. 1 Unterabs. 4) ist höchstens ein Jahr lang möglich; innerhalb dieser Frist ist die Angleichung an die Raumordnungsvorschriften durchzuführen.
1. Obligatorische Bescheinigung über Gesundheitszustand und Impfstatus — Formular 18a (Art. 8)
Die wichtigste Neuerung für Arbeitnehmer aus dem Visaregime ist die Einführung des obligatorischen Formulars 18a — Bescheinigung über den Gesundheitszustand und Impfstatus. Die Bescheinigung wird dem Antrag auf den ersten vorübergehenden Aufenthalt beigefügt; bei der Verlängerung eines Aufenthalts von weniger als drei Jahren ist ein Nachweis über die durchgeführte ärztliche Untersuchung beizufügen.
Die Untersuchung führen die Gespanschaftsinstitute für öffentliche Gesundheit am Wohnort bzw. das Kroatische Institut für öffentliche Gesundheit (HZJZ) durch; die Unterlagen dürfen nicht älter als 90 Tage sein.
Was schreibt Artikel 8 vor?
(2) Der Drittstaatsangehörige aus dem Visaregime ist verpflichtet, dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den ersten vorübergehenden Aufenthalt auch die Bescheinigung über den Gesundheitszustand und Impfstatus (Formular 18a) beizufügen, die nicht älter als 90 Tage sein darf.
(3) Der Drittstaatsangehörige aus dem Visaregime ist verpflichtet, dem Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts, wenn er sich kürzer als drei Jahre in der Republik Kroatien aufhält, auch einen Nachweis über die durchgeführte ärztliche Untersuchung beizufügen.
(4) Die ärztliche Untersuchung nach Absatz 3 dieses Artikels wird in den Gespanschaftsinstituten für öffentliche Gesundheit am Wohnort und/oder im Kroatischen Institut für öffentliche Gesundheit durchgeführt; der Nachweis über die durchgeführte Untersuchung darf nicht älter als 90 Tage sein.
WICHTIG: Wenn Sie planen, einen Arbeitnehmer aus dem Visaregime zu holen, muss die ärztliche Untersuchung vor der Antragstellung erfolgen. Ohne das Formular 18a kann der Antrag nicht positiv entschieden werden, und eine Verzögerung bei der Ankunft des Arbeitnehmers kann Sie mitten in der Saison ohne Arbeitskräfte lassen.
2. Notariell beglaubigter Schuldschein für jeden ausländischen Arbeitnehmer (neuer Art. 32a)
Eine völlig neue Pflicht ist im neuen Artikel 32a der Verordnung vorgeschrieben. Für jeden Drittstaatsangehörigen nach Art. 95 Abs. 3 des Ausländergesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Polizeiverwaltung, die die Bescheinigung ausgestellt hat, das Original des beim Notar beglaubigten (solemnisierten) Schuldscheins zu übermitteln.
Die Polizei stellt eine Bestätigung über den Empfang des Schuldscheins aus und gibt ihn innerhalb von 30 Tagen nach Erlöschen der Verpflichtung mit dem Vermerk „Schuldschein zurückgegeben (Datum)“ zurück. Treten jedoch die Umstände nach Art. 95 Abs. 2 des Gesetzes ein — beispielsweise nicht beglichene Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer — leitet die Polizei den Schuldschein an die Finanzagentur (FINA) zur Vollstreckung weiter.
BEISPIEL: Ihr Unternehmen beschäftigt 12 ausländische Arbeitnehmer. Für jeden von ihnen müssen Sie dem Notar einen Schuldschein zur Beglaubigung vorlegen und das Original der zuständigen Polizeiverwaltung übergeben. Ohne dies kann die Polizei keine Bescheinigung ausstellen, und Sie können den Arbeitnehmer nicht zur Arbeit anmelden.
HINWEIS: Der beglaubigte Schuldschein ist keine theoretische Sicherheit mehr. Wenn Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer nicht erfüllen, landet der Schuldschein bei der FINA und wird zur vollstreckbaren Grundlage für die Eintreibung — einschließlich der Sperrung des Arbeitgeberkontos.
3. Verschärfung der Unterkunftsbedingungen: höchstens 8 Personen pro Wohnung (Art. 47–50)
Die Änderungen bringen detaillierte und deutlich strengere Bedingungen für die angemessene Unterbringung von Saisonarbeitern und von Arbeitnehmern, die aufgrund der Stellungnahme der kroatischen Arbeitsverwaltung geholt werden. Es handelt sich um die größte operative Änderung für die Sektoren Bauwesen, Gastgewerbe, Tourismus, Landwirtschaft und Logistik, in denen die Unterbringung kollektiv erfolgt.
Arten von Objekten, in denen die Unterbringung möglich ist
- in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
- in einem weniger komplexen Gebäude mit einer oder zwei Wohneinheiten
- in einem Gastgewerbe- und Tourismusobjekt (die Haupttätigkeit darf nicht gefährdet werden)
- auf Campingplätzen in Tourismuszonen — max. 3 % der Betten für Saisonarbeiter an der Gesamtkapazität
- in einem im Eigentum des Arbeitgebers stehenden, speziell für die Unterbringung bestimmten Gebäude
- in einem temporären Bauwerk auf der Baustelle (mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
Die wichtigsten Beschränkungen, die Sie einhalten müssen
- Wohnfläche: 14 m² für die erste Person und zusätzlich 6 m² für jede weitere
- Höchstens 8 Drittstaatsangehörige pro Wohnung, selbst wenn die Fläche mehr zulassen würde
- In weniger komplexen Gebäuden mit 1 oder 2 Wohneinheiten — höchstens 10 Arbeitnehmer je 150 m²
- Zustimmung der Miteigentümer: In einem Gebäude mit 4 oder mehr Wohnungen ist, wenn in derselben Wohnung mehr als 4 nicht verwandte volljährige Ausländer wohnen sollen, die schriftliche Zustimmung der Miteigentümer erforderlich
- Der Mietvertrag muss beim Notar oder bei der Steuerverwaltung beglaubigt sein und die Zahl der bereits im Raum wohnenden Personen enthalten
- Mindestens 1 Sanitäreinheit pro Wohnung bzw. 1 Sanitäreinheit je 150 m² in Gebäuden mit 1–2 Einheiten
- Schlafräume für Männer und Frauen müssen physisch getrennt sein (außer für Familienangehörige)
Die Miete darf 30 % des Nettolohns des Arbeitnehmers nicht übersteigen und darf nicht automatisch vom Lohn einbehalten werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des Arbeitsvertrags eine angemessene Unterkunft sicherzustellen.
WICHTIG: Für Arbeitnehmer, die am Tag des Inkrafttretens bereits einen angemeldeten Wohnsitz haben, gelten die neuen Unterkunftsbedingungen ein Jahr lang nicht — unter der Bedingung, dass sie am selben Wohnsitz bleiben. Das gibt Ihnen Zeit zur Anpassung, aber nicht zum Hinauszögern. Achten Sie auf die Fristen.
Formular 17a — Erklärung über die angemessene Unterkunft
Dem Antrag auf Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sowie bei der Änderung der angemessenen Unterkunft ist eine vom Antragsteller unterzeichnete Erklärung über die angemessene Unterkunft (Formular 17a) beizufügen. Das Formular muss nicht notariell beglaubigt sein, wird jedoch unter strafrechtlicher und materieller Verantwortung des Arbeitgebers eingereicht.
4. Saisongenehmigung von 6 auf 9 Monate verlängert (Art. 51)
Die Höchstdauer der Saisonarbeit wurde von sechs auf neun Monate pro Jahr verlängert. Die Genehmigung kann einmal beim selben Arbeitgeber und einmal bei einem anderen Arbeitgeber verlängert werden, was Saisonarbeitgebern deutlich mehr Flexibilität bei der Personalplanung gibt.
Eingeführt wurde auch eine wichtige praktische Erleichterung: Ein Saisonarbeiter mit gültiger Genehmigung, für den ein Verlängerungsantrag beim selben oder einem neuen Arbeitgeber gestellt wurde, kann bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin in der Republik Kroatien bleiben und arbeiten. Damit werden Arbeitsunterbrechungen wegen langsamerer Verwaltungsverfahren vermieden.
Bei Verlängerungen bis zu 90 Tagen wird der Antrag über die Internetplattform gestellt. Besonders geregelt ist das Regime für Zeitarbeitsagenturen: Beim Wechsel des Entleihers ist eine positive Stellungnahme der Arbeitsverwaltung (HZZ) erforderlich, und die Agentur muss innerhalb von 3 Tagen schriftlich informieren.
5. Verlängerung der Genehmigung: Vorsicht beim Berufswechsel (Art. 33)
Mit den Änderungen wurde die Verlängerung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ohne Durchführung des Arbeitsmarkttests genauer geregelt. Der Arbeitsmarkttest wird nun nur dann nicht durchgeführt, wenn es sich um die Verlängerung der Genehmigung für denselben Arbeitgeber, denselben Drittstaatsangehörigen und denselben Beruf handelt, mit Ausnahme der Saisonarbeit.
WICHTIG: Wenn Ihr Arbeitnehmer bei Ihnen den Beruf wechselt — beispielsweise vom Zimmermann zum Maurer — ist die Verlängerung nicht mehr automatisch. Das Verfahren erfordert dann einen Arbeitsmarkttest, was zusätzliche Wartezeit bedeutet. Berücksichtigen Sie bei der Planung der Arbeitsaufgaben den in der Genehmigung angegebenen Beruf.
6. Neue Genehmigungen: öffentliche Aufträge und Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude (Art. 41a und 41b)
Artikel 41a — öffentliche Aufträge
Der neue Artikel 41a regelt die Genehmigung für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber ohne Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum entsandt werden, auf der Grundlage eines Vertrags mit einem Auftraggeber aus Kroatien im Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe (Art. 110 Nr. 31 des Gesetzes). Neben den üblichen Unterlagen sind der Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber sowie der Vertrag zwischen dem kroatischen Auftraggeber und diesem Arbeitgeber beizufügen.
Artikel 41b — Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude
Besonders wichtig ist Artikel 41b. Er führt eine Genehmigung für Arbeiten an der Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude in folgenden Gebieten ein:
- Stadt Zagreb
- Gespanschaften Krapina-Zagorje, Zagreb, Sisak-Moslavina, Karlovac, Varaždin, Međimurje, Brod-Posavina, Koprivnica-Križevci und Bjelovar-Bilogora
Dasselbe Regime gilt auch für die EU-kofinanzierte energetische und umfassende Gebäudesanierung. Neben den üblichen Unterlagen sind der Bescheid des für das Bauwesen zuständigen Ministeriums (bei Gebäuden öffentlicher Nutzung auch der Beschluss des Eigentümers/Trägers/Verwalters) sowie der Vertrag des Arbeitgebers mit dem Gebäudeeigentümer beizufügen.
7. Blaue Karte EU, entsandte Arbeitnehmer und Mobilität aus dem EWR
Die bisherige „EU Blaue Karte“ wird in „Blaue Karte EU“ umbenannt, im Einklang mit der neuen Richtlinie (EU) 2021/1883. Wesentlich ist, dass für die langfristige Mobilität von Inhabern der Blauen Karte nach Kroatien die Bedingung eines vorherigen 18-monatigen Aufenthalts im ersten Mitgliedstaat nicht mehr verlangt wird. Mit dem neuen Art. 45a wird auch der autonome Aufenthalt des Familienangehörigen des Inhabers der Blauen Karte EU eingeführt.
Vereinfacht wurde das Regime für entsandte Arbeitnehmer aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für mehr als 90 Tage in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen — die Sonderbestimmung für Arbeitnehmer, die aufgrund internationaler Verträge kamen, wurde aufgehoben, sodass das allgemeine Regime gilt. Für Personen mit langfristigem Aufenthalt in einem anderen EWR-Mitgliedstaat wird kein Führungszeugnis mehr verlangt (Art. 23), was das Verfahren für Arbeitnehmer mit bereits geregeltem Status in der Union beschleunigt.
8. Langfristiger Aufenthalt: erweiterte Liste der Nachweise (Art. 28 und 30)
Der Begriff „langfristiger Wohnsitz“ wird in der gesamten Verordnung durch den Begriff „langfristiger Aufenthalt“ ersetzt, verbunden mit einer Erweiterung der Liste der dem Antrag beizufügenden Nachweise. Neben den bisherigen Unterlagen und dem Nachweis der Kenntnis der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift sind nun für die besonderen Kategorien nach Art. 150 Abs. 4 des Gesetzes zusätzliche Dokumente beizufügen — eine Bescheinigung der kroatischen Staatsverwaltung für Familienangehörige ins Ausland entsandter Beamter, die Bescheinigung A1 oder eine Arbeitgeberbescheinigung für nach Norwegen, Island, Liechtenstein, Dänemark oder in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer sowie eine Arbeitgeberbescheinigung über den Auslandsaufenthalt aufgrund geschäftlicher Tätigkeiten.
HINWEIS: Auslandsaufenthalte wegen Entsendung zur Arbeit oder Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten unterbrechen künftig nicht mehr die für den Erwerb des langfristigen Aufenthalts erforderliche Kontinuität des Aufenthalts, sofern Sie die vorgeschriebenen Unterlagen beifügen.
9. Weitere wissenswerte Änderungen
- Einwanderung und Rückkehr der kroatischen Diaspora (Art. 19) — der Titel wird geändert, die Bescheinigung stellt das für Demografie und Einwanderung zuständige Ministerium aus
- Opfer von Gewalt gegen Frauen (Art. 22) — ausdrücklich als Grundlage für den vorübergehenden Aufenthalt aus humanitären Gründen aufgenommen
- Bankkonto als Nachweis der Unterhaltsmittel (Art. 6) — neben dem bisherigen Fall der digitalen Nomaden nun auch bei der Familienzusammenführung mit minderjährigen Kindern (Art. 63 Abs. 3 des Gesetzes) sowie beim autonomen Aufenthalt nach dem Tod des Familienangehörigen
- Wohnsitzanmeldung (Art. 77) — Beglaubigung des Mietvertrags beim Notar oder bei der Steuerverwaltung, Beschränkung auf max. 4 nicht verwandte volljährige Personen aus Drittstaaten pro Wohnung (andernfalls schriftliche Zustimmung der Miteigentümer)
- Der Wohnsitz kann nicht an der Adresse des Arbeitgebersitzes angemeldet werden, außer wenn eine angemessene Unterkunft nach Art. 47–49 sichergestellt ist
- Originale der Urkunden (Art. 3) — das Original kann bis zum Abschluss des Verfahrens ausdrücklich verlangt werden, unabhängig von der Art der Antragstellung
10. Was sollten Sie sofort unternehmen? Praktischer Aktionsplan
Die Änderungen der Verordnung sind keine bloße terminologische Kosmetik. Sie bringen konkrete, messbare Pflichten, die von den Arbeitgebern die Anpassung interner Verfahren, die Aktualisierung von Formularen und rechtzeitige Vorbereitungen vor jeder neuen Einstellung ausländischer Arbeitnehmer verlangen.
- Den Gesundheitsstatus neuer Arbeitnehmer aus dem Visaregime prüfen — die Untersuchung im Gespanschaftsinstitut / HZJZ vor der Antragstellung vereinbaren (Formular 18a, max. 90 Tage).
- Beglaubigte Schuldscheine vorbereiten — die Zusammenarbeit mit einem Notar aufbauen und ein internes Verzeichnis der Schuldscheine nach Arbeitnehmern und Daten des Erlöschens der Verpflichtung führen.
- Die Unterbringungskapazitäten überprüfen — Wohnfläche, max. 8 Personen pro Wohnung, max. 10 in Gebäuden mit 1–2 Einheiten je 150 m², Sanitäranlagen, Zustimmung der Miteigentümer, wo erforderlich.
- Die Mietverträge durchsehen — beglaubigt beim Notar oder bei der Steuerverwaltung, klar angegebene Miete (max. 30 % des Nettolohns), Fläche und Zahl der bereits angemeldeten Personen.
- Die Übergangsfrist nutzen — ein Jahr für die Angleichung der Unterkunft bei bereits angemeldeten Arbeitnehmern; Umbauten rechtzeitig planen.
- Neue Möglichkeiten prüfen — Verlängerung der Saisonarbeit auf 9 Monate, Genehmigungen für öffentliche Aufträge und Gebäudesanierung, Änderungen bei der Blauen Karte EU.
- Vorlagen und Formulare angleichen — die neue Terminologie einführen („langfristiger Aufenthalt“, „Blaue Karte EU“).
- HR-Team und Führungskräfte schulen — insbesondere diejenigen, die das Formular 17a unter strafrechtlicher und materieller Verantwortung unterzeichnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann treten die Änderungen der Verordnung über den Aufenthalt von Ausländern 2026 in Kraft?
Die Verordnung über die Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Kroatien wurde in den NN 43/2026 am 22. April 2026 veröffentlicht und trat am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, am 30. April 2026.
Was ist das Formular 18a und wer muss es beifügen?
Das Formular 18a ist die Bescheinigung über den Gesundheitszustand und Impfstatus, die für Drittstaatsangehörige aus dem Visaregime beim ersten vorübergehenden Aufenthalt obligatorisch ist. Bei der Verlängerung eines Aufenthalts von weniger als drei Jahren ist ein Nachweis über die durchgeführte ärztliche Untersuchung beizufügen. Die Untersuchung führen die Gespanschaftsinstitute für öffentliche Gesundheit oder das HZJZ durch; die Unterlagen dürfen nicht älter als 90 Tage sein.
Was ist der solemnisierte Schuldschein und wer übermittelt ihn?
Der solemnisierte Schuldschein ist ein beim Notar beglaubigter (solemnisierter) Schuldschein, den nach dem neuen Art. 32a der Verordnung der Arbeitgeber der Polizeiverwaltung für jeden ausländischen Arbeitnehmer nach Art. 95 Abs. 3 des Ausländergesetzes übermittelt. Die Polizei gibt ihn dem Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen nach Erlöschen der Verpflichtung zurück. Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer nicht, wird der Schuldschein zur Vollstreckung an die FINA weitergeleitet.
Wie viele ausländische Arbeitnehmer dürfen in einer Wohnung wohnen?
In einer Wohnung dürfen höchstens 8 Drittstaatsangehörige wohnen, selbst wenn die Fläche mehr zulassen würde. Die Mindestfläche beträgt 14 m² für die erste Person und zusätzlich 6 m² für jede weitere. In Gebäuden mit 4+ Wohnungen ist, wenn in einer Wohnung mehr als 4 nicht verwandte volljährige Personen aus Drittstaaten wohnen sollen, die schriftliche Zustimmung der Miteigentümer erforderlich.
Wie lange darf die Saisonarbeit jetzt dauern?
Die Saisongenehmigung kann höchstens 9 Monate pro Jahr gelten (statt bisher 6). Die Genehmigung kann einmal beim selben Arbeitgeber und einmal bei einem anderen Arbeitgeber verlängert werden.
Darf die Miete vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten werden?
Nein. Nach dem neuen Art. 49 darf die Miete nicht mehr als 30 % des Nettolohns betragen und darf nicht automatisch vom Lohn einbehalten werden. Der Arbeitgeber muss den Mietvertrag oder die Erklärung des Arbeitgeber-Eigentümers der Immobilie mit klar angegebenen Bedingungen und der Höhe der Miete vorlegen.
Wen betreffen die neuen Unterkunftsbedingungen nicht?
Die neuen Unterkunftsbedingungen gelten ein Jahr lang nicht für Drittstaatsangehörige, die am 30.04.2026 bereits einen nach der alten Verordnung angemeldeten Wohnsitz hatten — unter der Bedingung, dass sie weiterhin an derselben Adresse wohnen.
Brauche ich einen Anwalt für die Änderungen der Verordnung NN 43/2026?
Während kleinere Änderungen Arbeitgeber selbstständig umsetzen können, erfordern komplexere Fälle (Überprüfung vertraglicher Vereinbarungen, Unterbringungskapazitäten, Verfahren vor dem Innenministerium und Verwaltungsstreitigkeiten, Erstellung von Schuldscheinen, Zeitarbeitsagenturen, öffentliche Aufträge und Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude) spezialisierte rechtliche Unterstützung. Die Anwaltskanzlei Toni Primorac aus Rijeka ist auf Arbeitsrecht und Ausländerrecht in Kroatien spezialisiert und vertritt Arbeitgeber im ganzen Land.
Fazit
Die Verordnung NN 43/2026 ist die größte operative Änderung im kroatischen Ausländerrecht seit den letzten Änderungen des Ausländergesetzes. Die Gesundheitsbescheinigung wird zur Bedingung für den ersten Aufenthalt aus dem Visaregime, der Schuldschein wird zum obligatorischen Teil des Verfahrens für jeden ausländischen Arbeitnehmer, und die Unterkunftsbedingungen sind erstmals auf der Ebene der Personenzahl, der Wohnfläche und der Zustimmung der Miteigentümer präzisiert. Gleichzeitig eröffnet der Gesetzgeber Raum für längere saisonale Beschäftigung (9 Monate) und zwei neue Genehmigungskategorien für öffentliche Aufträge und die Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude.
Die einjährige Übergangsfrist für die Angleichung der Unterkunft ist eine reale Chance — aber nur, wenn sie für eine systematische Überprüfung genutzt wird. Wer auf den Ablauf der Frist wartet, wartet auch auf die erste Inspektion.
Über den Autor — Anwaltskanzlei Toni Primorac
Rechtsanwalt Toni Primorac leitet die Anwaltskanzlei Toni Primorac mit Sitz in Rijeka, spezialisiert auf Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Zeitarbeitsagenturen und Verwaltungsstreitigkeiten vor dem Innenministerium und dem Staatsinspektorat. Die Kanzlei vertritt kontinuierlich Arbeitgeber in der gesamten Republik Kroatien, unter anderem in den Sektoren Bauwesen, Gastgewerbe, Tourismus, Landwirtschaft, Logistik und IT.
In der bisherigen Praxis hat die Kanzlei mehr als 50 Arbeitgeber in Verfahren im Zusammenhang mit der schwarzen Liste der Arbeitgeber vertreten, Verfahren vor dem Arbeitsministerium, dem Staatsinspektorat und dem Innenministerium eingeleitet und weist kontinuierlich auf die Notwendigkeit von Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit bei der Anwendung der Ausländervorschriften hin.
Eine Übersicht aller Änderungen der Verordnung NN 43/2026 ist in Form einer vergleichenden Darstellung des alten und neuen Textes verfügbar — die die Kanzlei ihren Mandanten auf Anfrage zur Verfügung stellt, mit hervorgehobenen Änderungen und praktischen Anmerkungen.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung zu den Änderungen der Verordnung NN 43/2026?
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Arbeitnehmer beschäftigt — oder dies plant — kann eine rechtzeitige Reaktion entscheidend sein. Besonders anspruchsvoll sind die Pflichten rund um die Gesundheitsbescheinigung, den solemnisierten Schuldschein und die Unterkunftsbeschränkungen. Die Kanzlei Primorac Legal unterstützt Arbeitgeber bei:
- der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen (einschließlich Formular 17a und Formular 18a)
- der Erstellung und Verwaltung solemnisierter Schuldscheine
- der Überprüfung von Unterbringungsverträgen und -kapazitäten
- Verfahren bei den neuen Genehmigungskategorien — öffentliche Aufträge (Art. 41a) und Sanierung erdbebengeschädigter Gebäude (Art. 41b)
- Verfahren rund um die Blaue Karte EU, langfristige Mobilität und autonomen Aufenthalt
- der Vertretung in Inspektionsverfahren, vor dem Innenministerium und in Verwaltungsstreitigkeiten
- Verfahren im Zusammenhang mit der schwarzen Liste der Arbeitgeber
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