Das neue Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ausländergesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Änderungen sind mit der EU-Richtlinie 2024/1233 und den neuen EU-Migrationsregeln abgestimmt — ihre tatsächliche Wirkung wird sich jedoch stark in der Geschäftspraxis bemerkbar machen, insbesondere bei Arbeitgebern, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen.
1. Strengere Anforderungen an Arbeitgeber — finanzielle und organisatorische Kriterien
Kontoeingänge — 12 Monate rückwirkend
Für eine positive Stellungnahme der kroatischen Arbeitsverwaltung (HZZ) werden nun die Eingänge auf dem Geschäftskonto in den letzten 12 Monaten betrachtet (zuvor 6), und zwar:
- mindestens 100.000 EUR für juristische Personen
- mindestens 40.000 EUR für Gewerbebetriebe
Der Monat der Antragstellung wird nicht mitgerechnet.
Kontosperrung
War das Konto des Arbeitgebers länger als 30 Tage gesperrt — kann dies ein Grund für die Ablehnung der Genehmigung sein.
Aktive Ausübung der Tätigkeit
Der Arbeitgeber muss die eingetragene Tätigkeit tatsächlich ausüben, und diese muss mit dem Beruf verbunden sein, für den er den Arbeitnehmer sucht.
BEISPIEL: Ein für Landwirtschaft eingetragenes Unternehmen kann keine Genehmigung für Maurer erhalten.
2. Verhältnis inländischer und ausländischer Arbeitnehmer — duales Modell
Es wird ein differenziertes System eingeführt:
- 20% inländische Arbeitnehmer bei Berufen, für die ein Arbeitsmarkttest durchgeführt wird
- 10% inländische Arbeitnehmer bei Mangelberufen
Zu den inländischen Arbeitnehmern zählen auch kroatische Auswanderer und ihre Familienangehörigen mit genehmigtem Aufenthalt.
Diese Änderung betrifft erheblich Arbeitgeber mit einem hohen Anteil ausländischer Arbeitskräfte.
3. Territoriale Arbeitsbeschränkungen — das Ende der Versetzung von Arbeitnehmern ohne Test
Das Gesetz schreibt nun eindeutig vor:
- Der ausländische Arbeitnehmer darf nur im Gebiet der Polizeiverwaltung arbeiten, in dem der Beruf als Mangelberuf gilt oder in dem der Arbeitsmarkttest durchgeführt wurde
- Wurde der Test in einer Gespanschaft durchgeführt — darf der Arbeitnehmer nicht ohne neuen Test in einer anderen arbeiten
- In der Bescheinigung wird das Arbeitsgebiet ausdrücklich angegeben
Damit wird die Praxis verhindert, den Arbeitsmarkttest formal in einer Gespanschaft durchzuführen, während tatsächlich in einer anderen gearbeitet wird.
4. Verpflichtende Prüfung der kroatischen Sprache (A1.1)
Nach einem Jahr Aufenthalt muss der Arbeitnehmer eine Prüfung der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift ablegen.
- Ohne Nachweis der bestandenen Prüfung — wird die Verlängerung der Genehmigung abgelehnt
- Die Prüfungskosten trägt der Arbeitgeber
- Die Pflicht gilt nicht für Saisonarbeiter
Ausgenommen sind Personen, die ihre Ausbildung in Kroatien abgeschlossen haben, sowie Sprecher südslawischer Sprachen (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien).
HINWEIS: Die Bestimmung tritt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft — Arbeitgeber haben eine Übergangsfrist zur Vorbereitung.
5. Verlängerte zulässige Arbeitslosigkeit
Statt der bisherigen 60 Tage kann der ausländische Arbeitnehmer nun arbeitslos sein:
- bis zu 3 Monate
- bis zu 6 Monate, wenn er die Genehmigung länger als 2 Jahre besitzt
- weitere 3 Monate im Fall besonders ausbeuterischer Arbeitsbedingungen
Der Arbeitnehmer muss: sich innerhalb von 5 Tagen bei der Arbeitsverwaltung (HZZ) melden, aktiv Arbeit suchen und eine angebotene Beschäftigung annehmen. Andernfalls — erlischt die Genehmigung kraft Gesetzes.
6. Erleichterter Arbeitgeberwechsel
- Der Arbeitgeberwechsel ist nach 6 Monaten Arbeit möglich (nicht mehr erst nach einem Jahr)
- Er ist nicht mehr auf denselben Beruf beschränkt
- In einigen Fällen auch vor Ablauf von 6 Monaten möglich — wenn der Arbeitgeber die Rechte des Arbeitnehmers schwer verletzt hat
Die Entscheidungsfrist beträgt 45 Tage. Läuft das Verfahren — werden neue Anträge anderer Arbeitgeber verworfen.
7. Saisonarbeit — Genehmigungen bis zu 3 Jahren
Die Genehmigung für Saisonarbeit kann bis zu 3 Jahre für denselben Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Arbeitnehmer bis zu 90 Tage jährlich oder bis zu 9 Monate jährlich arbeiten. Nach Ablauf jedes Zeitraums muss der Arbeitnehmer Kroatien verlassen.
8. Schwarze Liste — einjähriges Verbot neuer Genehmigungen
Ein Arbeitgeber, der wegen nicht angemeldeter Arbeit auf der Liste steht, kann ein Jahr lang keine neue Genehmigung erhalten, gerechnet ab Feststellung der Unregelmäßigkeit. Das Verbot gilt auch für Saisongenehmigungen und die Blaue Karte EU.
WICHTIG: Bestehende Genehmigungen werden wegen der Aufnahme in die Liste nicht mehr automatisch entzogen — neue werden jedoch nicht ausgestellt.
9. Elektronische Kommunikation über das System e-Građani
Beschlüsse, Ladungen und Bescheinigungen werden den Arbeitgebern elektronisch über das System e-Građani zugestellt. Das beschleunigt das Verfahren, erhöht aber auch die Verantwortung des Arbeitgebers für die rechtzeitige Überwachung des Systems.
Fazit: mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, verstärkte Kontrolle der Arbeitgeber
Die Gesetzesänderungen erhöhen zugleich die Mobilität der Arbeitnehmer, verlängern die zulässige Arbeitslosigkeit und vereinfachen den Arbeitgeberwechsel — verschärfen jedoch erheblich die Kontrolle der Geschäftstätigkeit der Arbeitgeber.
Besonders riskant sind folgende Situationen:
- fehlerhafte Durchführung des Arbeitsmarkttests
- Nichteinhaltung der territorialen Beschränkungen
- Nichterfüllung der Quote inländischer Arbeitnehmer
- versäumte Organisation der Sprachprüfung
Wir empfehlen allen Arbeitgebern, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, rechtzeitig zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeit den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Änderungen des Ausländergesetzes
Welche finanziellen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erfüllen?
Die Änderungen verschärfen die finanziellen und organisatorischen Kriterien: Einnahmen von mindestens 100.000 EUR für juristische Personen bzw. mindestens 40.000 EUR für Gewerbebetriebe, neben weiteren Voraussetzungen, mit denen die tatsächliche Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers nachgewiesen wird.
Schreibt das Gesetz ein Verhältnis inländischer und ausländischer Arbeitnehmer vor?
Ja — es wird ein duales Modell des verpflichtenden Verhältnisses inländischer und ausländischer Arbeitnehmer eingeführt, je nachdem, ob für den Beruf ein Arbeitsmarkttest durchgeführt wird. Bei Berufen mit Arbeitsmarkttest sind mindestens 20% inländische Arbeitnehmer erforderlich.
Muss der ausländische Arbeitnehmer eine Prüfung der kroatischen Sprache ablegen?
Ja — nach einem Jahr Aufenthalt muss der Arbeitnehmer eine Prüfung der kroatischen Sprache auf dem Niveau A1.1 ablegen.
Was bringen die Änderungen zugunsten der ausländischen Arbeitnehmer?
Eine verlängerte zulässige Arbeitslosigkeit, einen erleichterten Arbeitgeberwechsel, Saisongenehmigungen mit einer Dauer von bis zu 3 Jahren sowie die elektronische Kommunikation mit den zuständigen Behörden über das System e-Građani.
Was bedeutet die schwarze Liste für die Ausstellung neuer Genehmigungen?
Einem auf die schwarze Liste gesetzten Arbeitgeber ist die Ausstellung neuer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die Dauer eines Jahres untersagt.
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